Mit Jahresstart sind neue Höchstbeiträge in der betrieblichen Altersversorgung in Kraft getreten. Nach §3.63 EStG dürfen nun monatlich 552 € steuerfrei und 276 € sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Über §4d können zudem weitere 4% der BBG West, also nochmals 276 €, steuer- und sozialversicherungsfrei für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden.